Kirchenpräsident: Entscheidung der Humanität

Kirchenpräsident Martin Heimbucher hat sich über das Ende des Kirchenasyls in der Evangelisch-reformierten Gemeinde Bayreuth sehr erfreut gezeigt. „Das bayerische Innenministerium hat im Sinne der humanitären und christlichen Verpflichtung gehandelt“, kommentierte er die Entscheidung, dass der 22-jährige Afghane Danial M. in Deutschland bleiben kann.

Im Juli hatte sich Heimbucher in einem Brief an Ministerpräsident Markus Söder und Innenminister Joachim Hermann (beide CSU) dafür eingesetzt, dass der gut integrierte Afghane nicht in sein Heimatland abgeschoben werden dürfe. Heimbucher schrieb damals: „Ihn abschieben zu lassen und von seiner Familie zu trennen, wäre eine Härte, die an Willkür grenzt. Eine solche Entscheidung widerspräche gerade jenen Werten, die unsere Gesellschaft prägen und deren Achtung wir zu Recht auch von denen fordern, die bei uns Zuflucht finden.“

Am Montagabend, 13. August 2018, hatte die Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Bayreuth mitgeteilt, dass der seit 2015 in Deutschland lebende Afghane von der Ausländerbehörde Oberfranken eine sogenannte Ermessensduldung erhalte. Dies habe das bayerische Innenministerium entschieden. Danial M. hatte Anfang Juli in der Kirchengemeinde um Kirchenasyl gebeten, um der unmittelbar bevorstehenden Abschiebung zu entgehen. Zweimal bereits hatte die Polizei ihn nicht angetroffen. Sein Fall hatte bundesweites Medieninteresse und Unterstützung von vielen Seiten hervorgerufen, nicht zuletzt weil sein Fall beispielhaft für die Abschiebepraxis in Bayern stand. Anders als seine Eltern und minderjährigen Geschwister durfte er nach Ablehnung seines Asylantrags nicht in Deutschland bleiben.

Heimbucher kündigte an, sich beim Bayerischen Innenminister für die Entscheidung zugunsten einer weiteren Duldung zu bedanken. „Dies ist ein sehr schöner Tag für Danial M. und die Bayreuther Kirchengemeinde.“ Gleichwohl gelte es weiterhin, die bayerische Abschiebepraxis zu beobachten, die sich von der anderer Bundesländer unterscheide. Der Fall des Bayreuther Kirchenasyls zeige, dass es Fälle gebe, in denen der Vollzug der staatlichen Rechtsprechung einer erneuten Überprüfung bedürfe.

14. August 2018
Ulf Preuß, Pressesprecher

 

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Zwischenbericht vom 10. August 2018

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